Bei der Prüfung der Abgasemissionen in der Fahrkurve II ist der in
Nummer 3.8 beschriebene
Geschwindigkeits-Zeit-Ablauf zweimal zu durchfahren, wobei der erste Durchlauf der
Konditionierung des Fahrzeugs dient, und die Emissionsmengen lediglich im zweiten Durchlauf
bestimmt werden.