Wird die Übereinstimmung eines Fahrzeugtyps mit den Anforderungen dieser Anlage durch die Vorlage
eines Formblatts nach Anhang X, das von einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften
ausgefertigt wurde, nachgewiesen, so wird der Fahrzeugtyp gemäß
§ 21a Absatz 1a als bedingungsgemäß
anerkannt.