Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin
und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse
für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung,
wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und der Entwicklung entsprechend von ihm angepasst.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben.