Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der
Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche
Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von
Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt
bekannt gegeben.
Diese TRBS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen
der
Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der
Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der
Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit
mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die
Beschäftigten erreichen.