Der Prüfsachverständige prüft nach außergewöhnlichen Ereignissen insbesondere, ob
die von den außergewöhnlichen Ereignissen betroffenen Bauteile, Komponenten und Sicherheitseinrichtungen der maschinentechnischen Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik dem Sollzustand entsprechen,
die vorgesehenen Nenn- und Prüflasten sicher aufgenommen werden können,
die daraus resultierenden Kräfte weitergeleitet werden können,
die Sicherheitseinrichtungen wirksam sind,
das maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik ordnungsgemäß funktioniert und sicher verwendet werden kann.