Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben
den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene
sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt
bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese TRBS konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs
die Anforderungen der
Betriebssicherheitsverordnung.
Bei Einhaltung der Technischen Regel kann der Arbeitgeber
insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden
Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber
eine andere Lösung, muss er damit mindestens die
gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für
die Beschäftigten erreichen.