Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik,
Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche
Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt bzw. angepasst und
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt
bekannt gemacht.
Diese ASR A4.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der
Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der
Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der
Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit
mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die
Beschäftigten erreichen.