Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998
zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen
Stand: 7. Dezember 1998 Konsolidierte Fassung
Anmerkung der Redaktion:
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen die
Rechtsvorschriften, die erforderlich sind, um der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG spätestens ab dem 29. Juni 2008 nachzukommen. Sie setzen
die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 29. Dezember
2009 an.