Der Betriebskoeffizient von Drahtseilen und ihren Endverbindungen insgesamt muss so gewählt werden,
dass er ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet; er hat in der Regel den Wert 5. Die Seile dürfen
außer an ihren Enden keine Spleiße oder Schlingen aufweisen.
Werden Ketten aus verschweißten Gliedern verwendet, so müssen die Kettenglieder kurz sein. Der Betriebskoeffizient
von Ketten muss so gewählt werden, dass er ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet;
er hat in der Regel den Wert 4.
Der Betriebskoeffizient von Textilfaserseilen oder -gurten ist abhängig von Werkstoff, Fertigungsverfahren,
Abmessungen und Verwendungszweck. Er muss so gewählt werden, dass er ein angemessenes Sicherheitsniveau
gewährleistet; er hat in der Regel den Wert 7, sofern die verwendeten Werkstoffe von nachweislich
sehr guter Qualität sind und das Fertigungsverfahren den vorgesehenen Einsatzbedingungen entspricht.
Andernfalls ist der Betriebskoeffizient in der Regel höher zu wählen, wenn ein vergleichbares Sicherheitsniveau
gewährleistet sein soll. Textilfaserseile oder -gurte dürfen außer an den Enden bzw. bei Endlosschlingen
an den Ringschlussteilen keine Knoten, Spleiße oder Verbindungsstellen aufweisen.
Der Betriebskoeffizient sämtlicher Metallteile eines Anschlagmittels oder der mit einem Anschlagmittel verwendeten
Metallteile wird so gewählt, dass er ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet; er hat in
der Regel den Wert 4.
Die maximale Tragfähigkeit eines mehrsträngigen Anschlagmittels wird aus der maximalen Tragfähigkeit
des schwächsten Strangs, der Anzahl der Stränge und einem von der Anschlagart abhängigen Minderungsfaktor
errechnet.
Um festzustellen, ob ein ausreichender Betriebskoeffizient erreicht ist, muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter
für jeden Typ der unter den Buchstaben a, b, c und d genannten Bauteiltypen die entsprechenden
Prüfungen durchführen oder durchführen lassen.