Das Batteriefach muss so konstruiert und ausgeführt sein, dass ein Verspritzen von Elektrolyt auf das Bedienungspersonal
– selbst bei Überrollen oder Umkippen – verhindert und eine Ansammlung von Dämpfen
an den Bedienungsplätzen vermieden wird.
Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass die Batterie mit Hilfe einer dafür vorgesehenen und
leicht zugänglichen Vorrichtung abgeklemmt werden kann.
Nummer 1.5.13 Absätze 2 und 3 gilt nicht, wenn die Hauptfunktion der Maschine das Versprühen von Stoffen
ist. Das Bedienungspersonal muss jedoch vor dem Risiko einer Exposition gegenüber Emissionen dieser
Stoffe geschützt sein.