Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte
zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen
Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften
gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus
bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der
Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung
auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur
Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug
und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für
erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das
betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung
entsteht bei diesen Regeln nicht.