den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung
seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften
geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere
den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen
zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in
gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften
von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig
zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften
wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt.
Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende
Hinweise in Kursivschrift gegeben.