Beim Umgang mit gebrauchtem Putzmaterial ist Hautkontakt zu vermeiden; das gebrauchte Putzmaterial ist in besonders gekennzeichneten, geeigneten Abfallbehältern aufzubewahren und täglich aus dem Arbeitsraum zu entfernen.
5.3.5.2
Nicht getrocknetes Druck- oder Beschichtungsgut ist zu kennzeichnen und getrennt zu lagern.