![]() | DGUV Information Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von PersonenDGUV Information 215-320 Stand: März 2020 |
reduziert werden. Beim szenischen Bewegen von Personen mit Arbeitsmitteln wird in der Regel dieses Risiko überschritten. Deshalb sind besondere zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Alle notwendigen Maßnahmen sind durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (siehe Anhänge 1 bis 4).allgemeine Arbeitsvorgänge tolerables Risiko
![]() | Schutzmaßnahmen beim szenischen Bewegen |
1. | Ein Absturz des Arbeitsmittels zum szenischen Bewegen von Personen, seiner Anbauteile oder der damit bewegten (z. B. geflogenen) Personen ist mit dafür geeigneten Vorrichtungen und Maßnahmen sicher zu verhindern. |
2. | Unbeabsichtigte Bewegungen sind auszuschließen. |
3. | Das Auf-, Um- und Zusammenbauen des Arbeitsmittels zum szenischen Bewegen von Personen einschließlich der für die sichere Benutzung erforderlichen Installationsarbeiten darf nur durch dafür qualifizierte und beauftragte Personen erfolgen. |
4. | Gefährdungen durch Quetschen, Anstoßen, Einklemmen, Zusammenstoßen oder durch gefährliche Oberflächen sind auszuschließen. |
5. | Die Benutzung des Arbeitsmittels zum szenischen Bewegen von Personen darf nur durch geeignete, besonders unterwiesene (praktische Unterweisungen) und beauftragte Personen erfolgen. |
6. | Das Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen muss vor jeder Benutzung auf seinen einwandfreien Zustand durch eine Sichtprüfung und Belastungserprobungen in Bewegung überprüft werden. |
7. | Der Gebrauch des Arbeitsmittels zum szenischen Bewegen von Personen (z. B. der szenische Vorgang des Fliegens) ist unter Anwendung von Schutzmaßnahmen ausreichend zu proben. |
8. | Auch bei Störungen und im Gefahrenfall ist die Sicherheit der Personen zu gewährleisten. |
9. | Weitere notwendige Maßnahmen, die sich durch das Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen und den Gebrauch ergeben, sind mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Zum Beispiel ist der unnötige Aufenthalt von Personen im Gefahrbereich von Arbeitsmitteln zu vermeiden. |
10. | Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen sind regelmäßig zu prüfen. Prüffristen und prüfende Personen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. |
![]() | Symptome und Beschreibung des Hängetraumas | |
Durch längeres, bewegungsloses Hängen im Gurt fehlt der Widerstand unter den Füßen und die so genannte „Muskelpumpe“ zur Förderung des venösen Blutrückstromes kann nicht mehr wirken (Versacken des Blutes in den Beinen – Orthostase). In der Folge kann es aufgrund unterschiedlicher pathophysiologischer Mechanismen zum Schock, unter Umständen mit Todesfolge, kommen. Pathophysiologische Faktoren des Hängetraumas:
Die Auswirkungen eines längeren, bewegungslosen Hängens in einem Auffanggurt können je nach Gesundheits- und Körperzustand der Person individuell sehr unterschiedlich sein. Folgende Symptome können auf die Entstehung eines Hängetraumas hinweisen:
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![]() | Verhalten bei freiem Hängen | |
Grundsätzlich sollte die betroffene Person möglichst schnell aus der freihängenden Position befreit werden. Solange eine Person noch handlungsfähig ist, kann sie unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, um dem Blutstau in den Beinen entgegen zu wirken. Dazu ist es notwendig, dass die im Gurt hängende Person die Beine bewegt. Effektiver ist es, die Beine abzustützen und gegen einen Widerstand zu drücken. Hierfür sind Trittschlingen, z. B. ein Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung oder eine Prusikschlinge, geeignet. Damit kann sich die frei hängende Person entlasten, die „Muskelpumpe“ kann in Gang gehalten und eine eventuelle Einschnürung im Oberschenkel gelöst werden. Das Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung wird dabei an den beiden seitlichen Halteösen des Auffanggurtes befestigt. Die Länge des Seiles ist so einzustellen, dass die im Seil hängende Person ihre Füße in die so entstandenen Seilschlaufen stemmt, um die Muskelpumpe zu betätigen.
Die Prusikschlinge, eine Reepschnur, wird mit dem Prusikknoten – einem lösbaren Klemmknoten – am Sicherungsseil befestigt. Die Länge der Prusikschlinge ist auf die Körpergröße abzustimmen, so dass sich die Person durch Hineintreten in die Schlinge entlasten kann. Die Anwendung der Prusikschlinge sollte vorher geübt werden. Die Prusikschlinge wird bereits vor Arbeitsbeginn für den „Ernstfall“ vorbereitet und leicht zugänglich und erreichbar – z. B. in einer Schutztasche am Auffanggurt – verstaut. |
![]() | Eigenmaßnahmen ohne Hilfsmittel | |
Sollte kein Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung oder keine Prusikschlinge zur Verfügung stehen, kann sich die frei im Seil hängende Person wechselweise jeweils mit einem Fuß fest auf den anderen Fuß treten. Dabei wird der untere Fuß kräftig mit den Zehen nach oben gezogen. Dies hält allerdings nur für eine sehr kurze Zeit (wenige Minuten) den Rückfluss des Blutes aus den unteren Extremitäten in Gang. |
![]() | Rettung | |
Hilflose Personen müssen möglichst schnell aus der freihängenden Position befreit werden. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers bzw. der Unternehmerin, die schnelle Rettung einer im Auffanggurt hängenden Person zu gewährleisten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der öffentliche Rettungsdienst meist nicht über Einrichtungen und Personal für die Höhenrettung verfügt. Für eine schnelle Rettung muss deshalb der Unternehmer bzw. die Unternehmerin in der Regel selbst Einrichtungen und Sachmittel sowie fachkundiges Personal zum Retten hängender/aufgefangener Personen bereitstellen (§ 24 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“). Einzelheiten zu möglichen Rettungsmaßnahmen bzw. deren Planung enthält die DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“. Weiterführende Informationen und Hinweise finden sich in der DGUV Information 204-011
„Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetrauma“, unter http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/204-011.pdf zum Download. |
![]() | Hinweise zur Ersten Hilfe und ärztlichen Versorgung | |
Das Hängetrauma ist ein medizinischer Notfall. Es ist umgehend der Notruf abzusetzen. Notärztliche Hilfe anfordern! Nach der Rettung der Person sind die üblichen Maßnahmen der Ersten Hilfe anzuwenden (siehe DGUV Information 204-007 “Handbuch zur Ersten Hilfe“). Die initiale Lagerung richtet sich nach dem Wunsch des Betroffenen. Häufig ist eine Flachlagerung sinnvoll. Auf weitere Verletzungen durch den Sturz ist zu achten. Bei der rettungsdienstlichen Versorgung ist unter anderem zu denken an:
Die früher empfohlene Kauerstellung ist hinfällig und wird nicht mehr gelehrt. |
Entsprechend § 21 der DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ darf der Auf- und Abbau von Geräten und Einrichtungen für artistische Darstellungen nur von den Artisten selbst oder ihren Beauftragten vorgenommen werden. Vor jeder Benutzung haben sich die Artisten selbst vom sicheren Zustand der Geräte und Einrichtungen zu überzeugen. |
1. | Ermittlung der besonderen szenischen Darstellung (z. B. Versenkung, Flugwerk), die beurteilt werden muss |
2. | Auswahl von fachlich geeigneten Personen für die Gefährdungsbeurteilung |
3. | Ermittlung der Gefährdungen |
4. | Bewertung des Risikos |
5. | Auswahl von fachlich und körperlich geeigneten Personen für die Verwendung |
6. | Ableitung von Schutzzielen |
7. | Auswahl, Umsetzung und Überprüfung der Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit |
8. | Dokumentation |
9. | Unterweisung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung |
10. | Wirksamkeitskontrolle und regelmäßige Überprüfung |
![]() | Die Arbeitsmittel müssen | |
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Nr. | Gefährdung | Risiko ohne Schutzmaßnahmen | Schutzmaßnahmen | Risiko mit Schutzmaßnahmen | ||
Gefährdung durch organisatorische Mängel:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Organisation:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Gefährdung durch organisatorische Mängel:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Organisation:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Gefährdung durch organisatorische Mängel: ungenügende Unterweisungen | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Organisation:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Gefährdung durch organisatorische Mängel: fehlende oder mangelhafte Arbeitsmittel | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Organisation:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Mechanische Gefährdungen: Absturz von Personen | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Mechanische Gefährdungen: Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Mechanische Gefährdungen: herabfallende Gegenstände | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik::
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Mechanische Gefährdungen: bewegte Transportmittel und Arbeitsmittel: | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Mechanische Gefährdungen: ungeschützt bewegte Maschinenteile | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Mechanische Gefährdungen: Teile mit gefährlichen Oberflächen | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Mechanische Gefährdungen: unkontrolliert bewegte Teile | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Elektrische Gefährdungen: Elektrischer Schlag | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Gefahrstoffe: Einatmen von Gefahrstoffen | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Brand- und Explosionsgefahren:
brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Brand- und Explosionsgefahren: Explosivstoffe | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Thermische Gefährdungen: heiße Medien/Oberflächen | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen: Lärm | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen:: Klima | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Organisation:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen: optische Strahlung | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen: Beleuchtung, Licht | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Organisation:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen: Aufenthalt in der Höhe | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Organisation:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Physische Belastung/ Arbeitsschwere: Haltungsarbeit, Haltearbeit | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Psychische Belastung: lückenhafte Informationen, unzureichende Gestaltung von Signalen und Hinweisen | Wahrscheinlichkeit: | ![]() | Technik:
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Sonstige Gefährdung | Wahrscheinlichkeit: | ![]() |
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | |
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
Wahrscheinlichkeit: | ![]() |
| Wahrscheinlichkeit: | ![]() | ||
Schadensausmaß: | ![]() | Schadensausmaß: | ![]() | |||
Risiko: | ![]() | Risiko: | ![]() | |||
![]() | 1–5 geringes Risiko | zusätzliche Schutzmaßnahmen sind nicht zwingend erforderlich | ||||
![]() | 6–10 mittleres Risiko | falls keine weitere Minimierung möglich ist, kann der Vorgang nur mit besonderer Sorgfalt durchgeführt werden | ||||
![]() | 12–25 hohes Risiko | falls keine weitere Minimierung möglich ist, kann der Vorgang nicht durchgeführt werden | ||||
Wahrscheinlichkeit 1 – fast ausgeschlossen 2 – sehr unwahrscheinlich 3 – unwahrscheinlich 4 – wahrscheinlich 5 – sehr wahrscheinlich | Schadensausmaß 1 – keine erheblichen Verletzungen 2 – leichte Verletzungen 3 – mittlere Verletzungen 4 – schwere Verletzungen 5 – katastrophale/tödliche Verletzungen |
Nr. | Gefährdungsfaktor | Kennzeichnende Merkmale | Beispiele möglicher Maßnahmen |
1. Mechanische Gefährdungen | |||
1.1 | Ungeschützt bewegte Maschinenteile | Für Personen oder Material können bei Zugänglichkeit der Versenkeinrichtungen im Normalbetrieb oder bei Inspektionsarbeiten Quetsch-, Scher-, Schneid-, Aufwickel- und Einzugstellen entstehen. |
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1.2 | Teile mit gefährlichen Oberflächen | Verletzungsgefahr an Ecken, Kanten, Spitzen |
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1.3 | Unkontrolliert bewegte Teile | Kippende, rollende oder von der Versenkeinrichtung herabfallende Teile |
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1.4 | Sturz auf der Ebene | Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
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1.5 | Absturz | Absturz von der Versenkeinrichtung oder der Umgebung |
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Absturz, Versagen der Tragmittel oder der Triebwerke |
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2. Elektrische Gefährdungen | |||
2.1 | Gefährliche Körperströme | Berühren betriebsmäßig unter Spannung stehender Teile, Berühren leitfähiger Teile, die im Fehlerfall Spannung annehmen können, unzulässige Annäherung an spannungsführende Teile über 1 kV |
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2.2 | Störlichtbogen | Isolationsdurchbrüche durch Schalthandlungen unter Last, Überbrückungen, Überspannungen, Alterung, Verschmutzung, klimatische Bedingungen |
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2.3 | Feuchtigkeit | Einsatz von Wasser im Rahmen einer Inszenierung |
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2.4 | Gefährliche Körperströme | Übertragung gefährlicher Körperströme auf leitende Gegenstände |
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3. Gefahrstoffe | |||
3.1 | Gase, Dämpfe, Aerosole, Flüssigkeiten, Feststoffe mit gefährlichen Eigenschaften | Explosionsgefährliche, brandfördernde, hochentzündliche, leichtentzündliche, entzündliche, sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche, ätzende, reizende, sensibilisierende, krebserzeugende, fortpflanzungsgefährdende, erbgutverändernde oder umweltgefährliche Betriebsstoffe |
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4. Biologische Gefährdung | |||
4.1 | Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren | Nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, deren Vorhandensein und Identität oft unerkannt bleiben. |
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5. Brand- und Explosionsgefährdung | |||
5.1 | Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase | Ggf. durch Gefahrstoffe (siehe oben) begünstigt. |
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6. Thermische Gefährdungen | |||
6.1 | Thermische Gefährdungen | Kontakt mit heißen Medien |
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7. Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen | |||
7.1 | Lärm | Lärmemission, störende (z. B. hoch- oder niederfrequente) Geräusche durch Antriebe oder Bewegungen |
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7.2 | Vibrationen | Schädigung der Versenkeinrichtung durch Vibrationen, Ganzkörper- oder Teilkörperschwingungen beim Menschen |
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8. Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen | |||
8.1 | Klima | Wärme, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit, insbesondere in den Betriebsräumen der Versenkeinrichtung |
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8.2 | Beleuchtung | Beleuchtungsstärke, Blendung, Erkennbarkeit |
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8.3 | Raumbedarf/Verkehrswege | Abmaße der Räume und der Verkehrswege in Abhängigkeit der durchzuführenden Arbeiten |
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9. Physische Belastung/Arbeitsschwere | |||
9.1 | Physische Belastung/Arbeitsschwere | hohe Körperkräfte, ungünstige Körperhaltung, einseitige Bewegungen, insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten an der Versenkeinrichtung |
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10. Wahrnehmbarkeit und Handhabbarkeit | |||
10.1 | Informationsaufnahme | Sichtbarkeit und Hörbarkeit von Informationen, Unterscheidbarkeit von Informationen, Verständlichkeit von Zeichen, Symbolen, Piktogrammen, Sinnfälligkeit zwischen der Gestaltung der Informationsmittel und dem Inhalt der Information |
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10.2 | Wahrnehmungsumfang | Häufigkeit und Bedeutung der Informationen, Zeit zur Reaktion |
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10.3 | Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln | Rückmeldung über die Betätigung der Stellelemente, Sinnfälligkeit zwischen der Bewegung und der ausgelösten Wirkung, Anordnung der Stellteile, unbeabsichtigte Bewegung |
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11. Psychische Belastungen | |||
11.1 | Arbeitsaufgabe und organisatorischer Rahmen | Verantwortung für die Sicherheit von Personen, Störungen im Arbeitsablauf, ausreichende Qualifikation für den Umgang mit der Versenkeinrichtung |
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Beispiel Nr. 1 | Darstellung in sitzender/stehender Position |
Beispiel Nr. 2 | Darstellung in hängender Position |
Beispiel Nr. 3 | Darstellung in horizontaler/liegender Position |
Beispiel Nr. 4 | Darstellung in Kopfüber-Position |
Treffen eines oder mehrere der vorgeschriebenen K.O.-Kriterien zu, muss der Gurt vor der nächsten Benutzung mit der Gebrauchs- und Prüfdokumentation zur weiteren Bewertung an den Hersteller! Auch wenn Unsicherheiten bestehen, ob vielleicht ein K.O.-Kriterium zutreffen könnte, oder wenn Zweifel an der Sicherheit und Gebrauchsfähigkeit bestehen: Lassen Sie den Gurt vor der nächsten Benutzung vom Hersteller prüfen! |
Gebrauchsdokumentation (Seriennummer Gurtzeug): | |||||
Datum: | Technische Leitung: | Unterschrift: | |||
Aufgabe/Funktion: | Name: | Unterschrift: | |||
zu fliegende Person | |||||
Sichtprüfung Gurtzeug | |||||
Richtiges Anlegen u. Schließen des Gurtzeugs, Anschlagen, Sichern, Flugüberwachung | |||||
Bedienung Flugwerk | |||||
Ersthelfer | |||||
Lagerung nach Gebrauch | |||||
Art der Prüfung: ___________________________________________ | ||
Prüfumfang: | ||
Flugwerk | ||
Folgende Angaben sind dauerhaft und lesbar vorhanden: | ![]() | |
Hersteller/Lieferer: __________________________________________________________________ | ||
Typ: __________________________________ | Baujahr: _________________________________ | |
Fabrikationsnummer: _______________________________________________________________ | ||
| ![]() | |
| ![]() | |
| ![]() | |
| ![]() | |
| ![]() | |
Zum Flugwerk gehörende Tragmittel | ||
| ![]() | |
| ![]() | |
| ![]() | |
Personenaufnahmemittel | ||
Folgende Angaben sind dauerhaft und lesbar vorhanden: | ![]() | |
Hersteller/Lieferer: __________________________________________________________________ | ||
Typ: __________________________________ | Baujahr: _________________________________ | |
Fabrikationsnummer: _______________________________________________________________ | ||
Bei speziellen Personenaufnahmemitteln wie z. B. Förderkörbe, Arbeitssitze oder besonders gestaltete und dekorierte Personenaufnahmemittel („Schiffe“, „Ballonkörbe“, ) sind anzugeben: | ||
Eigengewicht des Personenaufnahmemittels: ___________________________________________ | ||
Nutzlast des Personenaufnahmemittels und ggf. die zulässige Personenzahl: _________________ | ||
Erforderliche Mindestnutzlast für die maschinentechnische Einrichtung: ______________________ | ||
Herstellerinformationen (technische Unterlagen) | ||
| ![]() | |
| ![]() | |
| ![]() | |
Anschlagmittel | ||
| ![]() | |
Gurtkonzeptionen | ||
| ![]() | |
| ![]() | |
| ![]() | |
| ![]() | |
Gefährdungsbeurteilungen | ||
| ![]() | |
| ![]() | |
| ![]() | |
| ![]() | |
| ![]() | |
Bemerkungen | ||
_________________________________________________________________________________ | ||
_________________________________________________________________________________ | ||
_________________________________________________________________________________ | ||
_________________________________________________________________________________ | ||
Ergebnis der Prüfung: | ||
Das o. g. geprüfte Flugwerk kann für den geplanten szenischen Einsatz eingesetzt werden. Die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen sind geeignet und funktionsfähig. | ||
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Ort und Datum | Unterschrift der beauftragten befähigten Person |
Abb. 1: | Maschinentechnische Einrichtungen zum szenischen Bewegen von Personen, © Fa TTS Syke |
Abb. 2: | Schematische Darstellung einer Personenversenkung, © Fa. TTS Syke |
Abb. 3: | Schienensystem und Laufwagen für manuelles Fliegen von Personen, © Fa. HOAC |
Abb. 4: | Schematische Darstellung eines maschinellen Antriebes für ein Flugwerk, © Fa. TTS Syke |
Abb. 5: | Gurtzeug im Einsatz, Musiktheater im Revier, Inszenierung „Die Zauberflöte“, © Pedro Malinowski |
Abb. 6: | Im Kostüm integriertes Gurtzeug, Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH, Inszenierung „Ein Sommernachtstraum“, © Thomas M. Jauk, StagePicture |
Abb. 7: | Manuell geführtes transportables Flugwerksystem, © Fa. HOAC |
Abb. 8: | Szenisches Bewegen mit einem Raumanzug, Theater Gütersloh, Inszenierung „Der Prediger“, © Kai Uwe Oesterhelweg |