SCHRIFTLICHE WEISUNGEN GEMÄSS ADR |
Zusätzliche Hinweise für die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung über die Gefahreneigenschaften
von gefährlichen Gütern nach Klasse und über die in Abhängigkeit von
den vorherrschenden Umständen zu ergreifenden Maßnahmen | ||
Gefahrzettel und Großzettel (Placards) | Gefahreneigenschaften | Zusätzliche Hinweise |
(1) | (2) | (3) |
Explosive Stoffe und Gegenstände
mit Explosivstoff | Kann eine Reihe von Eigenschaften und
Auswirkungen wie Massendetonation,
Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss,
Bildung von hellem Licht, Lärm oder
Rauch haben. Schlagempfindlich und/oder stoßempfindlich und/oder wärmeempfindlich. | Schutz abseits von
Fenstern suchen. |
Explosive Stoffe und Gegenstände
mit Explosivstoff | Leichte Explosions- und Brandgefahr. | Schutz suchen. |
Entzündbare Gase | Brandgefahr. Explosionsgefahr. Kann unter Druck stehen. Erstickungsgefahr. Kann Verbrennungen und/oder Erfrierungen
hervorrufen. Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung
bersten. | Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten. |
Nicht entzündbare, nicht
giftige Gase | Erstickungsgefahr. Kann unter Druck stehen. Kann Erfrierungen hervorrufen. Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung
bersten. | Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten. |
Giftige Gase | Vergiftungsgefahr. Kann unter Druck stehen. Kann Verbrennungen und/oder Erfrierungen
hervorrufen. Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung
bersten. | Notfallfluchtmaske
verwenden. Schutz suchen. Nicht in tief liegenden
Bereichen aufhalten. |
Entzündbare flüssige Stoffe | Brandgefahr. Explosionsgefahr. Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung
bersten. | Schutz suchen. Nicht in tief liegenden
Bereichen aufhalten. |
Entzündbare feste Stoffe,
selbstzersetzliche Stoffe
und desensibilisierte explosive
feste Stoffe | Brandgefahr. Entzündbar oder brennbar,
kann sich bei Hitze, Funken oder Flammen
entzünden. Kann selbstzersetzliche Stoffe enthalten,
die unter Einwirkung von Hitze, bei
Kontakt mit anderen Stoffen (wie Säuren,
Schwermetallverbindungen oder Aminen),
bei Reibung oder Stößen zu exothermer
Zersetzung neigen. Dies kann zur Bildung
gesundheitsgefährdender und entzündbarer
Gase oder Dämpfe oder zur Selbstentzündung
führen. Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung
bersten. Explosionsgefahr desensibilisierter explosiver
Stoffe bei Verlust des Desensibilisierungsmittels. | Auslaufende Stoffe am
Eintreten in Gewässer
oder in die Kanalisation
hindern. |
Selbstentzündliche Stoffe | Brandgefahr durch Selbstentzündung bei
Beschädigung von Versandstücken oder
Austritt von Füllgut. Kann heftig mit Wasser reagieren. | |
Stoffe, die in Berührung mit
Wasser entzündbare Gase
entwickeln | Bei Kontakt mit Wasser Brand- und Explosionsgefahr. | Ausgetretene Stoffe
sollten durch Abdecken
trocken gehalten
werden. |
Entzündend (oxidierend)
wirkende Stoffe | Gefahr heftiger Reaktion, Entzündung und
Explosion bei Berührung mit brennbaren
oder entzündbaren Stoffen. | Vermischen mit
entzündbaren oder
brennbaren Stoffen
(z. B. Sägespäne)
vermeiden. |
Organische Peroxide | Gefahr exothermer Zersetzung bei erhöhten
Temperaturen, bei Kontakt mit anderen
Stoffen (wie Säuren, Schwermetallverbindungen
oder Aminen), Reibung oder
Stößen. Dies kann zur Bildung gesundheitsgefährdender
und entzündbarer Gase
oder Dämpfe oder zur Selbstentzündung
führen. | Vermischen mit
entzündbaren oder
brennbaren Stoffen
(z. B. Sägespäne)
vermeiden. |
Giftige Stoffe | Gefahr der Vergiftung beim Einatmen, bei
Berührung mit der Haut oder bei Einnahme. Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. | Notfallfluchtmaske
verwenden. |
Ansteckungsgefährliche
Stoffe | Ansteckungsgefahr. Kann bei Menschen und Tieren schwere
Krankheiten hervorrufen. Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. | |
Radioaktive Stoffe | Gefahr der Aufnahme und der äußeren
Bestrahlung. | Expositionszeit
beschränken. |
Spaltbare Stoffe | Gefahr nuklearer Kettenreaktion. | |
Ätzende Stoffe | Verätzungsgefahr. Kann untereinander, mit Wasser und mit
anderen Stoffen heftig reagieren. Ausgetretener Stoff kann ätzende Dämpfe
entwickeln. Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. | |
Verschiedene gefährliche
Stoffe und Gegenstände | Verbrennungsgefahr. Brandgefahr. Explosionsgefahr. Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. | |
Umweltgefährdende Stoffe | Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. | |
Erwärmte Stoffe | Gefahr von Verbrennungen durch Hitze. | Berührung heißer
Teile der Beförderungseinheit
und des
ausgetretenen Stoffes
vermeiden. |
Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung
allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich
gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss |
Die folgende Ausrüstung muss sich an Bord der Beförderungseinheit befinden:
für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung |