Die Vertragsstaaten des
ADR haben die Möglichkeit, zeitweilige Abweichungen
vom ADR für höchstens fünf Jahre zu vereinbaren. Auch innerstaatliche
Beförderungen dürfen unter denselben Voraussetzungen wie
in der (bi- oder multilateralen) Vereinbarung durchgeführt werden, wenn
Deutschland diese Vereinbarung unterzeichnet hat.