für Gegenstande die Bruttomasse in Kilogramm (für Gegenstande der Klasse 1 die Nettomasse
des explosiven Stoffes in Kilogramm; für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die
in der entsprechenden Anlage des
ADR näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin
enthaltenen gefährlichen Güter in Kilogramm bzw. in Liter),