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DGUV Information 213-012 - Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern (A 014)
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2.21 Darf geraucht werden?
Nein.
Beim Be- und Entladen gefährlicher Güter darf nicht geraucht werden
35)
. Auch die Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher Geräte ist untersagt. Es ist sehr zu empfehlen, auch während der Beförderung nicht zu rauchen.
Fußnote 35)
Abschnitt 7.5.9 ADR
, siehe Literaturverzeichnis Nr.
(24)
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