Ja. Bei kennzeichnungspflichtigen Beförderungen müssen
schriftliche Weisungen mitgeführt werden. Der Beförderer hat
der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen
zu übergeben. Jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung muss diese verstehen
und richtig anwenden können.
Anhang 2 zeigt die schriftlichen Weisungen.