2.17 Dürfen außer der Fahrerin/dem Fahrer noch
andere Personen mitfahren?
Nein. Wenn keine Freistellungen oder Kleinmengenregelungen
angewendet werden, das heißt, eine kennzeichnungspflichtige Beförderung
(siehe
Kapitel 4) durchgeführt wird, darf nur die Fahrzeugbesatzung
mitfahren.
Zur Fahrzeugbesatzung gehören Fahrerin oder Fahrer sowie jede Person,
die diesen oder diese aus Sicherheits-, Sicherungs-, Ausbildungs- oder
Betriebsgründen begleitet und unterwiesen wurde.
Im Hinblick auf die mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände und die persönlichen
Schutzausrüstungen ist darauf zu achten, dass für alle Personen der Fahrzeugbesatzung
bestimmte Gegenstände mitgeführt werden, siehe
Kapitel 4.
Ja. Bei Beförderungen nach den Freistellungs- und Kleinmengenregelungen
dürfen Fahrgäste mitfahren.