Die vorliegende Schrift konzentriert sich auf wesentliche Punkte einzelner
Vorschriften und Regeln. Sie nennt deswegen nicht alle im Einzelfall erforderlichen
Maßnahmen. Seit Erscheinen der Schrift können sich darüber
hinaus der Stand der Technik und die Rechtsgrundlagen geändert haben.
Diese Schrift wurde sorgfältig erstellt. Dies befreit nicht von der Pflicht
und Verantwortung, die Angaben auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit
selbst zu überprüfen.
Das
Arbeitsschutzgesetz spricht vom Arbeitgeber, das
Sozialgesetzbuch VII
und die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger vom
Unternehmer. Beide Begriffe sind nicht völlig identisch, weil Unternehmer/innen nicht notwendigerweise Beschäftigte haben. Im Zusammenhang mit
der vorliegenden Thematik ergeben sich daraus keine relevanten Unterschiede,
sodass „die Unternehmerin/der Unternehmer“ verwendet wird.