Für die innerbetriebliche Beförderung gefährlicher Güter gilt das
Chemikaliengesetz,
unabhängig davon, welche Fahrzeuge (Lkw, Pkw, Tankfahrzeuge) eingesetzt
werden. Das Betriebsgelände oder der Industriepark muss jedoch abgeschlossen
(z. B. umzäunt) sein.