2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Information ist bzw. sind
Anschlusspunkt
Punkt, an dem elektrische Energie zum Betreiben von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
auf Bau- oder Montagestellen entnommen wird,
Bau- und Montagearbeiten
Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen
einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten,
Bau- und Montagestellen
Bereiche, in denen Bau- und Montagearbeiten durchgeführt werden,
Befähigte Personeine Person, die eine für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische
Qualifikation besitzt (siehe
BGI/GUV-I 5190 und
TRBS 1203),
Elektrofachkraft
eine Person, die auf Grund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der einschlägigen Normen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche
Gefahren erkennen kann,
Nichtstationäre elektrische Anlagen
Anlagen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort
wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z. B. Beleuchtungsanlagen,
Mischanlagen,
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Betriebsmittel, die fest angebracht sind oder Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung, deren
Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische
Betriebsmittel, die vorübergehend mittels einer Haltevorrichtung angebracht oder in
einer anderen Weise fest an einer bestimmten Stelle montiert sind und über bewegliche
Anschlussleitungen betrieben werden (siehe VDE 0100-200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7),
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz
zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen
sind (siehe VDE 0100-200 Abschnitt 2.7.4),
Ortsveränderliche Schutzeinrichtungenortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsdifferenzstrom
IΔn ≤ 30 mA und erweitertem Schutzumfang (siehe
Abschnitt 4.2.5.1),
Übergabepunkt
Punkt, an dem elektrische Energie in die elektrische Anlage der Bau- oder Montagestelle
eingespeist wird,
Verbrauchsmittel
elektrische Betriebsmittel, die elektrische Energie in z. B. Licht, Wärme oder mechanische
Energie umwandeln.