![]() | Information Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von FreileitungenDGUV Information 203-047 (bisher BGI/GUV-I 5148) Stand: Januar 2011 |
Zum Betrieb von Freileitungen zählen auch Inspektionen und Korrosionsschutzarbeiten.
Zu Arbeiten an Telekommunikationslinien siehe Regel „Arbeiten an Telekommunikationslinien“ (BGR/GUV-R 2111).
Zum Begriff Freileitung siehe auch Norm „Freileitungen über AC 45 kV“ (DIN EN 50341-1 (VDE0210-1)).
Freileitungsmaste mit Zusatzeinrichtungen sind ergänzend zu den Betriebsmitteln zur Übertragung elektrischer Energie z. B. mit Antennenträgern, Umsetzern, Signaleinrichtungen, messtechnischen Einrichtungen für atmosphärische Messungen ausgestattet.
Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nachgewiesen werden, beispielsweise nach dem DGUV Grundsatz G 41 „Tätigkeiten mit Absturzgefahr“.Die fachliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann durch eine geeignete Qualifikationsmaßnahme erlangt werden. Zur Führungsverantwortung des Vorgesetzten gehört u.a. auch die Beurteilung der fachlichen Qualifikation.Zur elektrotechnischen Qualifikation siehe auch VDE-Bestimmung „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ (DIN VDE 1000-10).
Zu Leitungsfahrzeugen siehe auch EN 50 374 „Leitungsfahrzeuge“.
Die in dieser Information dargestellten Anwendungsbeispiele stellen beispielhafte Maßnahmen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dar.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden auch witterungsbedingte Gefährdungen beachtet. Insbesondere bei heraufziehendem Gewitter werden die Arbeiten sofort eingestellt und geschützte Bereiche, Fahrzeuge, aufgesucht. Witterungsverhältnisse wie, starker Wind, Regen, Schneefall oder Vereisung von Konstruktionsteilen, können ebenfalls Gefährdungen hervorrufen.
Zum Arbeitsverantwortlichen siehe auch Abs. 3.2.1 VDE-Bestimmung „Betrieb von elektrischen Anlagen“ (DIN VDE 0105-100).Das Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen durch Jugendliche ist nur unter Berücksichtigung von § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz zulässig.
Freileitungsmaste verfügen in der Regel aufgrund ihrer baulichen Gestaltung nicht über Aufzüge und nur in Ausnahmefällen über Bühnen mit Seitenschutz. Zum Schutz gegen Absturz ist daher in der Regel die Anwendung von Maßnahmen entsprechend der Abschnitte 4.2 bis 4.4 erforderlich.
Zu Gerüste siehe auch Information „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“ (BGI/GUV-I 663).
Zum Einsatz von Personenaufnahmemitteln siehe auch Regel „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“ (BGR/GUV-R 159).
Zu Steigbolzengängen siehe Regel „Steigbolzen und Steigbolzengänge“ (BGR 140).
Siehe u.a. Regel „Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ (BGR/GUV-R 198).Informationen zur Ausführung einzelner persönlicher Schutzausrüstungen sind in den europäischen Normen (siehe Anhang) enthalten.
Anschlagpunkte sind dann geeignet, wenn sich das befestigte Auffangsystem nicht von der Anschlageinrichtung lösen kann und die Tragfähigkeit für eine Person entweder nach den technischen Baubestimmungen für eine statische Einzellast von 6 kN mit einem Teilsicherheitsbeiwert (γ F = 1,25 oder durch Prüfung – zweimaliger Belastungsversuch in Benutzungsrichtung mit 7,5 kN bei einer Dauer von 5 Minuten – nachgewiesen ist.Für jede weitere Person ist die charakteristische Einzellast um 1 kN zu erhöhen.
Zu Auffangsystemen siehe auch Regel „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ (BGR/GUV-R 198) und Norm „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz – Auffangsysteme“ (DIN EN 363).
Zu Auffanggurten siehe auch DIN EN 361 „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte“.
Abstürze in Auffanggurte, die in der Haltefunktion eingesetzt wurden, führen zu schwerwiegenden Verletzungen der Wirbelsäule. Eine Sicherung auf Zugangswegen von Freileitungen ist durch den Einsatz von Auffanggurten in der Haltefunktion nicht möglich.
Zu den Verbindungselementen gehören Karabinerhaken.
Zur Durchführung von Risikobeurteilungen stellt Anlage 1 beispielhaft eine „Systematik zur Auswahl von Sicherungsmethoden“ zum Schutz gegen Absturz an Freileitungen vor.(Siehe auch Leitlinie „Risikobeurteilung von Arbeiten mit Absturzgefahr bei Verwendung von PSA gegen Absturz bzw. PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen“ des Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstung“ sowie DIN EN ISO 14 121-1 „Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung“.
Die Methode kann beispielsweise durch den Einsatz zweier Verbindungsmittel mit Falldämpfern oder eines einzelnen Falldämpfers mit zwei Verbindungsmitteln angewendet werden.
Bei Teilen, die ein sicheres Begehen von Zugangswegen auf Freileitungen nicht beeinträchtigen, handelt es sich um Zugleinen, Werkzeug-/Materialbeutel und Klapprollen.
Zur Vermeidung elektrischer Gefährdungen siehe auch VDE-Bestimmung „Betrieb elektrischer Anlagen – allgemeine Anforderungen“ (DIN VDE 0105-100).
Einrichtungen zum Auslösen von Rettungsmaßnahmen sind Sprechfunkgeräte.
Bei den wiederkehrenden Prüfungen sind u.a. die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen.
Die nachfolgende Risikobeurteilung erfolgt in Anlehnung an die „Leitlinie Risikobeurteilung von Arbeiten mit Absturzgefahr bei Verwendung von PSAgA bzw. PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen“ des Fachausschusses „Persönliche Schutzausrüstungen“.
Verletzungsschwere Handlungsfähigkeit (G) | Verletzungsschwere | Handlungsfähigkeit | |
leicht | 1 | Minimalverletzung | handlungsfähig (kann sich selbst aus der Notsituation befreien) |
2 | oberflächliche Verletzung | ||
3 | leichte Prellungen | ||
mittel | 4 | schwere Prellungen (AU < 3 Tage) | eingeschränkt handlungsfähig (kann eigenständig die Rettungskette einleiten) |
5 | schwere Prellungen (AU > 3 Tage) | ||
6 | leichte Knochenbrüche | ||
schwer | 7 | schwere Knochenbrüche | handlungsunfähig |
8 | schwere Knochenbrüche mit inneren Verletzungen | ||
9 | schwere innere Verletzungen | ||
10 | Tod |
Eintrittswahrscheinlichkeit des Unfalls (A) | ||
1 | Gering | Äußerst unwahrscheinlich |
2 | ||
3 | ||
4 | Mittel | Wahrscheinlich |
5 | ||
6 | ||
7 | Hoch | Äußerst wahrscheinlich |
8 | ||
9 |
RKZ = bis 19 (Grün) keine weiteren Maßnahmen notwendig |
RKZ = 20 bis 29 (Gelb) langfristige Maßnahmen empfohlen |
RKZ = ab 30 (Rot) kurz- bis mittelfristige Maßnahmen empfohlen |
Masthöhe (m) | G | A | RKZ (= G x A) |
10 | 6 | 3 | 18 |
20 | 6 | 3 | 18 |
30 | 6 | 4 | 24 |
40 | 6 | 4 | 24 |
50 | 6 | 5 | 30 |
60 | 6 | 5 | 30 |
70 | 6 | 6 | 36 |
≥ 80 | 6 | 7 | 42 |
Masthöhe (m) | G | A | RKZ (= G x A) |
10 | 7 | 3 | 21 |
20 | 7 | 3 | 21 |
30 | 7 | 4 | 28 |
40 | 7 | 4 | 28 |
50 | 7 | 5 | 35 |
60 | 7 | 5 | 35 |
70 | 7 | 6 | 42 |
≥ 80 | 7 | 7 | 49 |
Masthöhe (m) | G | A | RKZ (= G x A) |
10 | 6 | 3 | 18 |
20 | 6 | 3 | 18 |
30 | 6 | 3 | 18 |
40 | 6 | 4 | 24 |
50 | 6 | 4 | 24 |
60 | 6 | 5 | 30 |
70 | 6 | 5 | 30 |
≥ 80 | 6 | 6 | 36 |
Masthöhe (m) | G | A | RKZ (= G x A) |
10 | 3 | 3 | 9 |
20 | 3 | 3 | 9 |
30 | 3 | 3 | 9 |
40 | 3 | 4 | 12 |
50 | 3 | 4 | 12 |
60 | 3 | 4 | 12 |
70 | 3 | 5 | 15 |
> 80 | 3 | 5 | 15 |
(Grün) geeignete Sicherungsmethode |
(Gelb) bedingt geeignete Sicherungsmethode |
(Rot) ungeeignete Sicherungsmethode |
DIN EN 341 | Abseilgeräte, |
DIN EN 353-2 | Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung, DIN EN 354
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Verbindungsmittel, |
DIN EN 355 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Falldämpfer, |
DIN EN 358 | Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhinderung
von Abstürzen; Haltesysteme, |
DIN EN 360 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Höhensicherungsgeräte, |
DIN EN 361 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Auffanggurte, |
DIN EN 362 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Verbindungselemente, |
DIN EN 363 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Auffangsysteme, |
DIN EN 364 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Prüfverfahren, |
DIN EN 365 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Allgemeine Anforderungen
an Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung, |
DIN VDE 0105-100 | Betrieb von elektrischen Anlagen, |
DIN VDE 0210 | Bau von Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannung. |